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18.03.2024 EU-Lieferkettenregulierung: Politik zieht sich aus der Verantwortlichkeit

Am heutigen Tag nahm der Rat den Kompromiss gegen den erheblichen Widerstand der Wirtschaftsverbände zur europäischen Lieferketten-Richtlinie an. Trotz einer signifikanten Herabsetzung des Anwendungsbereichs bleibt das Ergebnis eine satte Enttäuschung. Bereits aktuell müssen mittelständische Unternehmen eine Vielzahl an Informationen aus den Bereichen „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ zusammentragen, auswerten und an Geschäftspartner weiterleiten.

„In der Diskussion um die Ausgestaltung der neuen Regeln zum Kampf gegen Menschenrechte ging es mittelständischen Unternehmen keineswegs um Ausnahmeregelungen. Vielmehr wurden überschaubare und vor allem umsetzbare Regelungen vom kooperierenden Mittelstand gefordert.“ so Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. „Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt: Politische Entscheidungsträger überlassen es der Wirtschaft, für einen ausreichenden Schutz von Menschenrechten zu sorgen – staatliche Unterstützung auf Welthandels-Ebene wird in diesem Zusammenhang nicht mal genannt.“

Die neue EU-Lieferketten-Richtlinie muss nunmehr noch vom Europäischen Parlament angenommen werden und könnte dann bereits dieses Jahr in Kraft treten. Es ist nun aber nicht mehr damit zu rechnen, dass das Gesetzesvorhaben zurückgezogen wird.
DER MITTELSTANDSVERBUND erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, Doppel-Berichtspflichten zu vermeiden und maximale staatliche Unterstützung in der Umsetzung zu leisten. Nunmehr gilt es erst recht, diese auch konsequent und zeitnah umzusetzen. Denn die politischen Entscheidungsträger haben sich auf europäischer Ebene mit dem EU-Lieferkettengesetz schlicht über diese Zusage hinweggesetzt. Wo es im weiteren nationalen Gesetzgebungsverfahren noch Ansatzpunkte für mehr Realitätsbezug gibt, wird sich der MITTELSTANDSVERBUND im Sinne seiner Mitglieder einbringen.



























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